AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den e-shop der U. I. Lapp GmbH
Allen Lieferungen und Leistungen von Lapp an Unternehmer liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, die auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden mit der Annahme der Leistung vereinbart sind. Hinzu kommen die Besonderen Geschäftsbedingungen von Lapp für die verschiedenen Services, die sich auf den jeweils zugehörigen Seiten befinden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Lapp ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Lieferung ausführt. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder per e-Mail erteilter Bestätigung von Lapp wirksam vereinbart. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Verträge auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.
Im Falle von Kollisionen zwischen diesen Regelungen gilt als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen, insbesondere die
Sondervereinbarung der U.I. LAPP GmbH für Sonderprodukte
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3. Die gesetzliche Regelung.
1. Vertragsparteien
Der Kaufvertrag kommt mit der U. I. Lapp GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 25, 70565 Stuttgart (Lapp), zustande.
Lapp schließt Verträge mit Kunden ab, die Firmenkunden sind, die also in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Lapp angenommen wurde, ist Lapp binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
Außerdem sind Bestellungen über den e-shop nur möglich, wenn eine Lieferadresse in Deutschland angegeben wird, da Lieferungen nur innerhalb Deutschland erfolgen.
2. Angebot, Vertragsschluss
Die Online-Kataloge und Angebote von Lapp sind stets unverbindlich.
Der Vertrag zwischen Lapp und dem Kunden kommt folgendermaßen zustande: Kunden können auf der entsprechenden Produktseite durch Anklicken des Einkaufswagensymbols das entsprechende Produkt ihrem Warenkorb hinzufügen. Auf dem Button „Warenkorb" in der rechten oberen Ecke wird die Anzahl der Artikel angezeigt; über diesen Link gelangt der Kunde auf die Warenkorbseite, wo Einstellung und Änderung der Bestellmenge sowie das Löschen von Produkten erforderlich sind; auch können durch Rückkehr auf die Produktseite weitere Produkte dem Warenkorb hinzugefügt und hier die Bestellung erneut kontrolliert werden. Von dort aus kann die Bestellung über die jeweils im unteren Teil der Seite befindliche Buttons fortgesetzt werden. Der e-shop steht zur Zeit nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Lapp behält sich die Annahme des Angebotes insbesondere für den Fall vor, dass versehentlich auf der Website Schreib-, Rechen- oder sonstige Fehler enthalten sind, welche das Angebot betreffen. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden (bei Sonderleitungen z.B. aufgrund von Aufbautexten, Zeichnungen, Musterkabeln, Musterleitungen und Verschraubungen), insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von Lapp mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich oder per e-Mail bestätigt werden. Angaben in Prospekten, Anzeigen und auf Internetseiten gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.
Die Vertreter von Lapp haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen. Solche eventuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Daten der Bestellung werden nach dem Vertragsabschluss von Lapp gespeichert und können über das Kundenkonto jederzeit abgerufen werden. Der Vertragstext wird dort nicht gespeichert; die AGB stehen jedoch auf der Internetseite des e-shops zur Verfügung.
3. Preise
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen über den Lapp e-shop gelten nicht die Katalogpreise, sondern die auf der Internetseite, insbesondere auf der Warenkorb- und Bestellseite angegebenen Preise.
Nach dem Einloggen werden auf den Katalog- und Bestellseiten die kundenindividuellen Nettopreise angezeigt.
Die Preise für Kupferkabel enthalten eine Kupferbasis von EUR 150,00/100 kg Kupfer, ausgenommen Fernmeldekabel mit Kupfer EUR 100,00/100 kg Kupfer, Erdkabel Hohlpreis, sofern bei der Preisangabe keine anderslautenden Werte genannt werden. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die veröffentlichte DEL-Börsennotierung für Kupfer vom Vortag des Tages der Auftragserfassung zzgl. 1 % für Metallbezugskosten. Der Verkaufspreis erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und DEL-Notierung. Bei Verwendung anderer Metalle (z.B. Aluminium, Blei) erfolgt die Abrechnung analog der Kupferpreishandhabung. Ausgangsbasis sind die im Angebot angegebenen Werte. Bei Artikeln ohne Metallbasisnennung, also Vollpreisbildung (z.B. Kabelverschraubungen), behält sich Lapp vor, bei außergewöhnlichen Rohstoffpreisveränderungen eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Metall- bzw. Rohstoffpreis, Zu- und Abschläge gelten stets rein netto.
3.1 Die Versandverpackung wird gesondert berechnet oder leihweise zur Verfügung gestellt. Wird die Lieferung auf Trommeln der Kabeltrommel GmbH, Köln (KTG), durchgeführt, erfolgt die Berechnung der Trommelmiete direkt durch die KTG nach deren Bestimmungen. Erfolgt die Lieferung auf Einwegtrommeln, wird keine Trommelmiete berechnet. Der Lieferant behält sich vor, KTG- oder Einwegtrommeln zum Versand zu bringen. Die Lieferung von Gitterbox- und Euro-Flachpaletten erfolgt im Austausch. Fässer werden - wenn nicht als Einwegfässer gekennzeichnet - bei frachtfreiem Rückversand unter der Voraussetzung der Wiederverwendungsfähigkeit zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Bei einem vom Besteller gewünschten Sonderversand gehen die Kosten zu dessen Lasten. Bei Abholung erfolgt keine Frachtvergütung.
3.2 Der Mindestauftragswert beträgt bei Aufträgen über den e-shop EUR 50,00 netto. Für Aufträge mit geringerem Nettowert werden EUR 15,00 anteilige Kosten erhoben. Für gewünschte Sonderlängen außerhalb unserer Katalognormen, d.h. im allgemeinen 50/100/500/1000 m oder lagervorrätige Ring- und Trommellängen wird ein Schnittlängenzuschlag erhoben und zwar in der Form einer Rabattkürzung bzw. eines Nettopreisaufschlages um 5 %, mindestens jedoch EUR 15,00 pro Sonderlänge. Bei nicht kataloggeführten Zubehörartikeln ist eine Überlieferung von 15 % bzw. Unterlieferung von 10 % zulässig.
3.3 Bei Bestellungen über den e-shop liefert Lapp frei Haus; Frachtkosten fallen nicht an.
3.4 Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unvorhersehbare Erhöhungen von Material-, Lohn- oder Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, ist Lapp berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, wenn nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Nimmt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen vor, kann Lapp die Preise entsprechend den durch die Änderung bedingten Mehrkosten anpassen.
4. Unter- und Überlängen
Unter- und Überlängen von +/- 10 % sind zulässig. Die Lieferung kann in Teillängen erfolgen. Bei Sonderanfertigungen behält sich Lapp bei stückgeführten Artikeln eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% und bei metergeführten Artikeln eine Über- oder Unterlieferung bis zu 15% vor. Die längenbedingte Messtoleranz beträgt ± 0,4 % . Metergeführte Sonderprodukte werden mit Fertigungslänge produziert.
5. Termine und Fristen
In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine und -fristen werden von Lapp nach bestem Bemühen eingehalten; sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit wieder.
5.1 Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten. Die Ausführung von Lieferungen setzt die - jeweils rechtzeitige - Beantwortung aller Rückfragen, Übersendungen aller erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen oder beizustellender Werksteile, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen voraus, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5.2 Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt oder die Sendung abgeholt worden ist.
5.3 Lapp ist nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen verspätet geleistet, kann Lapp die Lieferfristen entsprechend verlängern.
5.4 Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, den Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von Lapp zu vertreten und nach Vertragsschluss eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in den Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb des Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von Lapp zu vertreten sind.
5.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, kann Lapp, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das Lagergeld wird auf insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass Lapp nachweislich höhere Kosten entstanden sind. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
5.6 Teillieferungen sind zulässig.
5.7 Für die Berechnung maßgebend sind die Mengen und Gewichte, welche Lapp ab Werk ausgeliefert oder zum Versand gegeben hat.
5.8 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, Lapp seine USt.-ID-Nr. anzugeben sowie Lapp die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und Lapp die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, wird die Lieferung nicht als steuerbefreit behandelt. Lapp ist dann berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit Lapp aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen hat, hat Lapp den Kunden von der Steuerschuld frei zu stellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.
6. Nicht lieferbare Artikel
Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, wird Lapp den Kunden vor Annahme der Bestellung hierüber informieren. In diesem Fall behält sich Lapp vor, dem Kunden einen Ersatzartikel, der preislich und qualitativ gleichwertig ist, zu übersenden. Teilt der Kunde mit, dass er diesen nicht annehmen will, holt Lapp die Ware direkt und kostenfrei beim Kunden ab.
Wird Lapp trotz vertraglicher Verpflichtung durch seinen Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, hat Lapp ein Rücktrittsrecht. Lapp wird den Kunden hierüber, wenn dieser Fall eintritt, unverzüglich informieren und mitteilen, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird dann unverzüglich erstattet.
7. Versand, Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versicherungen schließt Lapp nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt.
8. Lieferung, Nutzung von Software
8.1 Bei der Lieferung von Software wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Benutzung der Software und der zugehörigen Dokumentation für den Betrieb der Ware eingeräumt, für den die Software geliefert wird. Abgesehen von einer Sicherungskopie darf der Kunde keine Vervielfältigungen anfertigen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienender Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Seine Mitarbeiter sind nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Lieferbedingung sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
9. Haftung auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
9.1 Für entgangenen Gewinn haftet Lapp nicht. Schadensersatz wird für jede vollendete Woche des Verzuges auf 1 % und insgesamt auf 10 % der Auftragssumme beschränkt. Schadensersatz statt der Leistung wird auf 10 % der Auftragssumme begrenzt. Soweit Lapp zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; außerdem dann nicht, wenn Lapp Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten zu vertreten hat oder für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit gehaftet wird. Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, verjähren in derselben Frist wie die Gewährleistungsrechte. Ansprüche wegen fahrlässig unterlassener Nichtaufklärung über negative Sacheigenschaften der Produkte sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn, Lapp habe zusätzlich eine ausdrückliche Beratung des Kunden übernommen. Die gesetzliche Haftung von Lapp nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
9.2 Die Haftung durch Lapp für den Verlust oder die Veränderung von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10. Mängelrügen und Gewährleistung
Die nach §§ 377, 381 Abs. 2 HGB (kfm. Untersuchungs- und Rügepflicht) vorgeschriebene Mängelrüge ist unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer - schriftlich zu erheben.
10.1 Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder verweigern wir die Nacherfüllung oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
10.2 Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung wird keine Gewährleistung übernommen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, Lapp die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen.
10.4 Die Haftung durch Lapp erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an Lieferung von Lapp vorgenommen haben, oder wenn von Lapp nicht gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden.
10.5 Sofern Lapp sich aus Kulanz bereit erklärt, Ware zurückzunehmen, sind die Retouren bei Lapp anzumelden und vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen.
11. Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Lapp behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- und Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
Bei Lieferung auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung bei Versand. Kann der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig. Die Rechnungen sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum rein netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2 % Skonto auf den Warenwert gewährt.
Auf der Rechnung werden Nettopreis, Preise für ergänzende Leistungen wie Versand, Verpackung etc. ausgewiesen.
11.1 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz ohne Schadensnachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft. Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Zinsen.
11.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde wendet Sachmängel ein. Bei der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
11.3 Wechsel werden von Lapp nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets erfüllungshalber.
11.4 Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von Werkverträgen als eine vorbehaltlose Abnahme unserer Leistung sowie als Verzicht auf eine eventuell verfallene Vertragsstrafe.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die von Lapp gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Lapp und dem Kunden Eigentum von Lapp.
12.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet.
12.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Lapp gehörenden Waren oder Sachen, steht Lapp der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Kunde Lapp im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und sonstige kalkulatorische Kostenfaktoren bleiben bei der Berechnung des Miteigentumsanteils von Lapp außer Betracht. Der Kunde ist verpflichtet, Lapp jederzeit auf Verlangen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils die Kalkulationen seines Wareneinsatzes offen zu legen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in Miteigentum von Lapp stehenden Sachen für Lapp durch den Kunden wird schon jetzt vereinbart.
12.4 Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit Lapp vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an Lapp ab; Lapp nimmt diese Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung ist Lapp nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
12.5 Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei deren Erfüllung Eigentumsvorbehalt von Lapp erlischt, wird die Lohnforderung des Kunden in Höhe des Rechnungswerts der verarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an Lapp abgetreten; Lapp nimmt diese Abtretung an.
12.6 Bis zu einem Widerruf durch Lapp ist der Kunde zur Einziehung der an Lapp vorausabgetretenen Forderungen auf Rechnung von Lapp im eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf von Lapp, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen Lapp gegenüber nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder zur besorgen ist, dass eingezogene Beträge nicht an Lapp abgeführt werden können. Bei Abschlagszahlungen auf teilweise an Lapp abgetretene Forderungen ist der Kunde verpflichtet, die Abschlagszahlung zunächst auf den nicht an Lapp abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen. Zwischen Lapp und dem Kunden gilt durch vom Kunden eingezogene Abschlagszahlungen immer zunächst der nicht an Lapp abgetretene Teilbetrag als getilgt.
12.7 Die Einziehungsermächtigung ermächtigt nicht zum Factoring. Lapp ist auch nicht mit der Abtretung der an Lapp abgetretenen Weiterveräußerungs- oder Lohnforderung im Rahmen eines echten Factoringvertrages einverstanden.
12.8 Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben Lapp Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und solange bestehen, bis die Haftung durch Lapp aus Wechsel und Scheck geendet hat.
12.9 Der Kunde ist auf Verlangen von Lapp verpflichtet, für den Verbleib der den Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren jederzeit schriftlich Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, Lapp andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner der an Lapp abgetretenen Forderungen zu benennen, Lapp alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Vertragsurkunden und Rechnungen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner auf jederzeitiges Verlangen von Lapp hin die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde hat Lapp jederzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, Lapp von jeder Beeinträchtigung der Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstigen Sicherheiten, insbesondere Verpfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen.
12.10 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, kann Lapp nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Sache herausverlangen.
12.11 Lapp verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Lapp.
13. Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Lapp Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zugängig gemacht werden. Abänderungen in Konstruktion und Ausführung behält sich Lapp im Hinblick auf neuere Erfahrungen und Verbesserungen vor.
14. Weiterlieferung von Ware ins Ausland
Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen Käufer hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes der BRD, der Dual-UseVO der EU, des US-Außenwirtschaftrechts oder anderer Vorschriften unterliegt.
15. Gerichtstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, sowie Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Lapp ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und Lapp findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
16. Datenschutz
Datenschutz ist für Lapp ein wichtiges Thema. Der Kunde ist über Art und Umfang der Datenspeicherung persönlicher Daten unter der Rubrik „Datenschutzerklärung", die sich auch am Fußende der Website befindet, ausführlich unterrichtet worden. Die Datenschutzerklärung ist dem Kunden bekannt und wird von ihm als verbindlich anerkannt.
Lapp ist berechtigt, Daten von Kunden zu den in der Datenschutzerklärung genannten eigenen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung, die von Lapp protokolliert wird. Lapp ist ebenfalls berechtigt, im Zusammenhang mit der Registrierung beim e-shop mit Kunden per E-Mail in Kontakt zu treten. Lapp beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die entsprechend geltenden Datenschutzbestimmungen.
Lapp verwendet zur Durchführung des Nutzungsverhältnisses und seiner Zwecke auch so genannte "cookies", kleine Textdateien, die es ermöglichen, den Nutzer wieder zu erkennen und die Nutzung des e-shops zu erleichtern. Nähere Erläuterungen über Cookies finden sich in der Datenschutzerklärung.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Betreiber einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist unter Beifügung einer Personalausweiskopie schriftlich an die U.I. Lapp GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 25, 70565 Stuttgart, zu richten.
Der Kunde kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten widerrufen oder die Berichtigung von über ihn beim Betreiber gespeicherten Daten verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an Lapp: Datenschutzbeauftragter@lappkabel.de. Im Falle des Widerrufs des Einverständnisses zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann der Kunde den e-shop nicht mehr nutzen.
Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde trägt insofern für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten selbst Sorge.
Bonitätsauskünfte werden von Lapp eingeholt, wenn eine Bestellung und/oder offene Posten den Betrag von EUR 2.500,00 überschreiten oder wenn ein berechtigtes Interesse von Lapp besteht. Ein solches liegt insbesondere vor, wenn sich die Zahlungsweise verschlechtert oder ein Kunde, der bisher per Vorauskasse zahlt, auf Rechnung umgestellt werden möchte. In diesen Fällen wird Lapp bei einer der Auskunfteien
Creditreform Stuttgart Strahler KG, Theodor Heuss Strasse 2, 70174 Stuttgart;
Bürgel Wirtschaftsinformationen Vertriebsgesellschaft mbH, Am Wallgraben 100, 70565 Stuttgart; D & B Deutschland GmbH, Havelstr. 9, 64295 Darmstadt; Coface Rating GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz Informationen zur Bonität einholen. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
18. Bildrechte
Alle Bildrechte liegen bei Lapp oder verbundenen Unternehmen. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
gültig ab dem 15.6.2009